ARB & BRB

Allgemeine Geschäfts- und besonderen Reisebedingungen

Präambel – Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 – Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl 247/93 und das Gewährleistungsrecht-Änderungsgesetz BGBl I Nummer 48/2001 sowie zu diesen ergänzend die nachstehenden Besonderen Reisebedingungen der Oliva Reisen GmbH, i. d. Folge Oliva Reisen – für Garten- und Aktivreisen (w. z.B. Wander-, Pilger- und Radreisen). -> hier als PDF herunterladen

„Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).“

Besondere Reisebedingungen (BRB)

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Anmeldung

Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich per Oliva Reisen Anmeldeformular, wobei die Anmeldung nach Übersendung der Buchungsbestätigung verbindlich ist. Sollte die Anmeldung telefonisch, per Fax oder E-Mail oder über Internet erfolgen, so ist sie erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung verbindlich. Es wird darauf verwiesen, dass Sie sich als Reiseteilnehmer im Vorfeld über Ihre Rechte und Pflichten anhand der ARB sowie dieser BRB informiert haben und diese Geschäfts- und Vertragsgrundlage des Reisevertrages sind.

Anzahlung/Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Diese ist binnen 14 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Allfällige Reiseversicherungen bzw. Zusatzkosten (Visum etc.) sind gesondert zu bezahlen. Der restliche Reisepreis sowie allfällige weitere offene Leistungen sind frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen die Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen an den Reiseteilnehmer – fällig.

Oliva Reisen behält sich das Recht zum Rücktritt für den Fall, dass die Anzahlung nicht fristgerecht und vollständig auf dem angegebenen Konto überprüfbar vor Reiseantritt einlangt, ausdrücklich vor. Bei kurzfristiger Buchung ab 20 Tage vor Reiseantritt ist der volle Reisebetrag fällig. Dem angegebenen Konto muss der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben werden, eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Tritt Oliva Reisen als bloßer Vermittler einer Reise auf, so gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers (z.B. der vermittelten Fluggesellschaft).

Kreditkartenzahlung

Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist mittels Visa, Mastercard, Diners Club und American Express möglich.

Rücktritt des Reiseteilnehmers

Vor Reiseantritt kann der Reiseteilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Fall des Rücktritts oder des unangekündigten Nichtantrittes der Reise (no show) ist Oliva Reisen berechtigt, Rücktrittsgebühren, siehe Stornokosten, zu verrechnen. Der Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies Oliva Reisen so rechtzeitig mitteilt, dass eine Umbuchung noch möglich ist. Der ursprünglich geschlossene Vertrag wird nicht geändert und bleibt für die Ersatzperson aufrecht. Für den Umbuchungsaufwand und im Falle von Namensänderungen (Eheschließung etc.) ist Oliva Reisen berechtigt, einen Betrag in Höhe von EUR 50,- zu verrechnen. Bei Namensänderungen für bereits gebuchte Flüge bzw. notwendiger Neuausstellung von Flugtickets kann ggf. ein höherer Betrag anfallen, der dem Reiseteilnehmer weiterverrechnet wird.

Buchungsgebühr/Servicepauschale

Oliva Reisen Gmbh verrechnet ab 01.10.2023 bei Buchung eine Gebühr von EUR 25,00 pro Buchung. Dies inkludiert eine neutrale und unabhängige Beratung, Angebots- und Leistungsvergleich, Auskunft zu Ein- und Ausreisebestimmungen, Eingabe und Weiterleitung von Kundenwünschen an die örtlichen Partner, etc., Service von Beratung bis Reiserückkehr, einmalige Katalogzusendung pro Jahr.

Stornokosten
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
  • ab dem 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 50%
  • ab dem 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 65%
  • ab dem 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 85%
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt/Rücktritt nach Reiseantritt bzw. Nichterscheinen des Reisepreises. 100%

Es kann in Einzelfällen bei von anderen Veranstaltern vermittelten Leistungen bzw. Leistungsträgern, zum Beispiel „Flyonly-Buchungen“, zu höheren Stornogebühren kommen.

Bearbeitungsgebühren & Umbuchungsgebühren

Für Änderungen (z.B. Umbuchung, Namensänderung), die aufgrund fehlerhafter, nachträglicher oder unvollständiger Angaben des Reisenden erforderlich sind, stehen dem Reiseveranstalter analog zu § 7 Abs 2 PRG die tatsächlichen und nicht unangemessenen Kosten, jedenfalls EUR 50 pro Reisenden zuzüglich der Umbuchungsgebühren des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zu. Die tatsächlichen Umbuchungsgebühren bzw. Bearbeitungsgebühren werden Ihnen jeweils im Vorfeld mitgeteilt.

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise

Sollte die für die jeweilige Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, hat Oliva Reisen die Möglichkeit, die Reise bis 20 Tage vor Reiseantritt abzusagen. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall rückerstattet.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(a) Oliva Reisen unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über  Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt im Ausland erforderlich sind. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

(b) Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten.

(c) Wir empfehlen generell das Mitführen eines Impfpasses.

Freiwillige Reiseversicherung

(a) Sofern sich aus der Reisebeschreibung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer RRV zur Deckung Ihrer Stornokosten für den Fall, dass Sie die Reise aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen nicht antreten können.

(b) Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck- und ggf. einer Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Oliva Reisen bietet für Reiseteilnehmer eine freiwillige Reiseversicherung über die Europäische Reiseversicherung AG an. In diesem Fall ist Oliva Reisen lediglich der Reisevermittler. Ansprüche sind daher vom Reiseteilnehmer/Versicherten direkt mit dieser Versicherung abzuwickeln. Den genauen Wortlaut der Reiseversicherungsbedingungen finden Sie auf www.europaeische.at bzw. werden Ihnen diese auf Wunsch zugesendet.

Reisecharakter

Mit den von Oliva Reisen angebotenen und veranstalteten Reisen können Besonderheiten betreffend die örtliche Umgebung, damit verbundene Gefahrensituationen, ungewohnte klimatische Verhältnisse sowie auch körperliche Anstrengungen einhergehen. Wie in Berglandschaften kann es auf einer Reise in unberührte Naturlandschaften zu nicht vorhersehbaren Gefahrensituationen, wie zum Beispiel Wetterumschwüngen, Muren, Hochwasser etc. kommen. Mitunter verlangt der Charakter einzelner von Oliva Reisen angebotener und durchgeführter Reisen unter bestimmten Gegebenheiten Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung aufgrund Wetteränderung, Straßen-/Wegezustand, behördlicher Anordnungen, technischer Gebrechen und es kann dadurch auch der Transport infolge von Flugplanänderungen, zeitweiligen Transportmängeln, Fahrzeugdefekten etc. eingeschränkt sein. Die aus diesen Gründen allfälligen entstandenen Verzögerungen bzw. Einschränkungen oder bedingter Entfall von Programmpunkten sind mit dem spezifischen Charakter dieser Reise verbunden und können daher als eine mögliche Störung bzw. Berechtigung nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Der Reiseteilnehmer ist in Kenntnis dieser Umstände, die eine Grundlage für den Abschluss des Reisevertrages bilden und über welche er vor Abschluss des Vertrages aufgeklärt worden ist. Im Rahmen des Gewährleistungsrechtes können bei auftretenden Beeinträchtigungen, die einen Teil des mit der Durchführung der Reise verbundenen allgemeinen Lebensrisikos darstellen, keine Ansprüche aufgrund eines Mangels entstehen. Bei Reisen mit Expeditionscharakter (z.B. Patagonien, Peru, Bhutan, Neuseeland, Tibet, etc.) übernimmt ein Reiseveranstalter in Hinblick auf Höhe, Klima, lange Fahrten auf eventuell schlechten Straßen, usw. keine Haftung. Die Teilnehmer reisen auf eigene Gefahr.

Gesundheit

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko im Bewusstsein der Reiseteilnehmer über die besonderen Gefahren und Voraussetzungen, welche mit der Art der gebuchten Reise verbunden sind. Mitunter kann es bei einem Aufenthalt in größeren Höhen zu Anpassungsschwierigkeiten des menschlichen Körpers kommen. Die Belastung des Kreislaufes sowohl durch die Höhe als auch durch ungewohnte Anstrengung und Temperaturen sind zu berücksichtigen, wobei zu beachten ist, dass ausgehend von dem jeweiligen Reisegebiet und auch der Art der Reise die medizinische Versorgung bzw. Hilfe sich an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bei besonderen bekannten körperlichen Einschränkungen bzw. Unsicherheiten empfiehlt Oliva Reisen vor Reiseantritt ärztlichen Rat über den gesundheitlichen Zustand einzuholen. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht sind die Reiseteilnehmer für die Einhaltung aller geltenden Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Informieren Sie sich vor allem vor Fernreisen früh genug über Infektions- und Impfschutz. Die Erfüllung der im Reiseprogramm angegeben Anforderungen liegt in der Eigenverantwortung des Reiseteilnehmers. Im Falle des Reiseabbruchs durch den Reiseteilnehmer entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Oliva Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Die Reisebegleiter und -leiter von Oliva Reisen sind im Interesse der Sicherheit der einzelnen Reiseteilnehmer bzw. der gesamten Gruppe berechtigt, Reiseteilnehmer bei bedingt durch das Reiseprogramm intensiver körperlicher Inanspruchnahme vertraulich nach dem aktuellen Gesundheitszustand zu fragen. Die Reisebegleiter und -leiter können aus diesem Grund Reiseteilnehmer, die den spezifischen Leistungsanforderungen der ausgeschriebenen Aktivreise nicht entsprechen, von einzelnen Programmpunkten wie Wanderungen, Radtouren bzw. der gesamten Reise ausschließen.

Eigenverantwortung

Grundsätzlich beginnt die Reise, falls nicht anders angegeben, bei dem im jeweiligen Programm angegebenen Treffpunkt. Der Reiseteilnehmer ist für die rechtzeitige Anwesenheit bei der Einstiegsstelle bzw. am Flughafen (Einchecken) verantwortlich. Sollte sich bei Eigenanreise (=ohne inkludierte Hinreise und Rückreise) des Reiseteilnehmers eine unvorhergesehene Verzögerung ergeben, so dass er nicht pünktlich am Treffpunkt erscheinen kann, so hat er den jeweiligen Reiseleiter bzw. -begleiter davon zu verständigen (Kontakttelefonnummer siehe restliche Reiseunterlagen). Ungeachtet unserer gesetzlichen Hinweispflicht, ist der Reiseteilnehmer für die Gültigkeit und Einhaltung der Formvorschriften seines Reisedokuments selbst verantwortlich. Der Reiseteilnehmer hat für die sichere (witterungsfeste) Verwahrung dieses Dokuments zu sorgen.

Programmänderungen

Eine Änderung des Reiseverlaufs, Zeitplans, Reiseleiter/innen, bzw. einzelner Programmpunkte behält sich Oliva Reisen ausdrücklich vor. Da es sich bei von Oliva Reisen veranstalteten Reisen um kein Standardprodukt „von der Stange“ handelt, kann es zu diesbezüglichen Änderungen kommen. Sämtliche Leistungszusagen sind daher so zu verstehen, dass es zu Leistungsänderungen, Routenabänderungen bzw. -verschiebungen aus triftigen Gründen (z.B. Wetterverschlechterung, Änderungen der Straßen- und Wegeverhältnisse, unvorhersehbare Schwächen oder Erkrankungen von Gruppenmitgliedern, veränderte Leistungsfähigkeit der Gruppe, notwendige Reparatur von Fahrzeugen, staatlich/behördliche Willkür etc.) kommen kann. Dies nimmt der Reiseteilnehmer als ein mit dem spezifischen Reisecharakter inhärentes allgemeines Lebensrisiko zur Kenntnis. Das Erreichen eines bestimmten Zieles ist von vielen Faktoren abhängig und kann daher nicht im Vorhinein zugesichert werden, wobei die Reisebegleiter und -leiter alles unternehmen werden, um diese Erwartung zu ermöglichen. Die Sicherheit der Reiseteilnehmer steht dabei im Vordergrund.

Ebenfalls sind naturbedingte Änderungen zu berücksichtigen. In einem Zeitraum von Monaten kann sich, jahreszeitlich bedingt, eine für die Reiseteilnehmer günstigere Routenführung ergeben. Unter Umständen sind einzelne Wege nicht mehr vorhanden bzw. können in Folge unvorhergesehener Naturereignisse und deren Folgen (Brände, Erdrutsche, Asphaltierungen von Wegen usw.) einzelne Routen nicht mehr begeh- und befahrbar bzw. unattraktiv werden. Solche Veränderungen bzw. Neuerungen können allerdings erst in einem Katalog der Folgesaison berücksichtigt werden. Mitunter ergibt sich aufgrund anderer Umstände eine interessantere bzw. für den Charakter der Reise noch besser geeignete Wegführung, so dass es aus diesem Grund zu einer Änderung kommen kann. Aus den beschriebenen Änderungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Im Falle höherer Gewalt bzw. unerwarteter, nicht vorhersehbarer Naturereignisse, politischer Unruhen und allfällig daraus resultierender Programmänderungen hat Oliva Reisen keinen Einfluss und es kann dadurch ebenfalls zu Abänderungen der Reise sowie auch dadurch bedingt (zusätzlicher Flug, Aufenthalt, Hotel, Überführungskosten) zu Zusatzkosten kommen, welche vom Reiseteilnehmer zu tragen sind und können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.

Ausrüstung

Oliva Reisen verweist bezüglich angebotener und veranstalteter Wander-, Pilger- und Radreisen hinsichtlich der Ausrüstung des Reiseteilnehmers auf die jeweiligen Reiseanforderungen. Da die Wege und die Wanderungen in verschiedenen Vegetationszonen bzw. Klimazonen geführt werden, ist entsprechendes Schuhwerk erforderlich – Sport- bzw. Halbschuhe entsprechen nicht diesen Anforderungen. Die Reisebegleiter- und -leiter von Oliva Reisen sind in diesem Zusammenhang unterrichtet, das Schuhwerk der Reiseteilnehmer zu kontrollieren und es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Reiseteilnehmer mit unpassendem Schuhwerk von einzelnen Wandertagen bzw. einer gesamten Wanderreise auszuschließen. Wechselnde Bedingungen können zu kühlem Wetter führen, für die der Reiseteilnehmer feste Kleidung (Mütze, Windjacke sowie einen Regenschutz) benötigt. Um sich vor der Sonne zu schützen, empfehlen sich eine Kopfbedeckung sowie die Mitnahme einer Trinkflasche. Ebenso empfehlen sich Wanderstöcke bzw. aufgrund der Länge der Touren eine handliche Taschenlampe. Auf Radreisen herrscht Helmpflicht. Die Einhaltung der Anordnungen der Reisebegleiter und -leiter sowie – insbesondere auf Wanderreisen – der Verhaltensgrundsätze des Österreichischen Alpenvereins sind von den Reiseteilnehmern zu beachten, um ein unverfälschtes Naturerlebnis zu ermöglichen.

Leistungsumfang

Für den Umfang der Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in der der Buchung zu Grunde liegenden Katalog/Programmdetailseite verbindlich. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten, ebenso Programmänderungen von vermittelten Zusatzleistungen im Zielgebiet. Leistungs- und Programmänderungen wird Oliva Reisen so rasch wie möglich mitteilen. Aufgrund langfristiger Planung sowie den im Reisekatalog und auf der Website ausgeschriebenen Leistungen behält sich Oliva Reisen das Recht vor, zum Beispiel Beherbergungsbetriebe derselben Kategorie und Fluggesellschaften zu ändern, falls dies aus operationellen und organisatorischen Gründen erforderlich wird. Fluglinien behalten sich vor, Zwischenlandungen aus technischen oder operativen Gründen vorzunehmen bzw. Fluggeräte und Flugzeiten zu ändern. Die in den von Oliva Reisen genannten und angeführten Oliva Reisen GmbH – Reisebedingungen Publikationen ausgewiesenen Flugzeiten sind daher unverbindlich und dienen zur grundsätzlichen Orientierung, d.h. sie sind nicht Teil des Reisevertrages. Die endgültigen Flugzeiten erhält der Reiseteilnehmer mit den restlichen Reiseunterlagen. Verlängert der Reiseteilnehmer die Reise bzw. bucht er einen Anschlussaufenthalt in einer anderen Unterkunft, ist der Zwischentransfer vom/zum neuen Hotel selbst zu organisieren und nicht im Reisepreis inbegriffen.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

(a) Wird die Reise infolge von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Oliva Reisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

(b) Wird der Vertrag gekündigt, so kann Oliva Reisen GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

(c) Weiterhin ist Oliva Reisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

(a) Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren.

(b) Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.

(c) Die Schwarze Liste der unsicheren Fluggesellschaften („Black List“) der EU ist auf folgender Internetseite einsehbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/

Zugesandte Fotos und Texte

Für von Reiseteilnehmern zugesandte Fotos und Texte wird keine Haftung übernommen. Oliva Reisen behält sich allerdings vor, diese ohne Nachfrage, ohne Nachweis des Namens und ohne Veröffentlichungshonorar zur allfälligen Bebilderung der von Oliva Reisen gestalteten Prospekte zu verwenden. Ansprüche daraus können nicht abgeleitet werden.

Fotorechte

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde gemäß § 78 Abs 1 UrhG damit einverstanden, dass im Rahmen einer Reise entstandene Fotos von seiner Person von „Oliva Reisen GmbH“ aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebes verwendet werden würden, außer die Zustimmung wird vom Teilnehmer ausdrücklich verweigert. Insbesondere stimmt der Kunde der Abbildung auf der Homepage, in Social Media, in Prospekten, Werbeunterlagen und Ähnlichem zu.

Urheberrecht

Sämtlicher Inhalt auf www.olivareisen.at und sämtliche im Online-Reisekatalog angeführten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine unerlaubte kommerzielle Verwendung des Inhalts, des Weiteren das Kopieren, Verteilen, Übertragen, Ausstellen, Vervielfältigen, Veröffentlichen davon sowie die Herstellung abgeleiteter Werke oder Weitergabe des Inhaltes an Dritte für kommerzielle Zwecke ist ausdrücklich untersagt.

Irrtümer/Änderungen

Irrtümer, Preis-, Flugtermin- und Programmänderungen sind vorbehalten. Auch Druck- und Satzfehler können vorkommen. Im Falle des Falles werden Sie von uns in der Anmeldebestätigung korrigiert. Kalkulationsstand der Preise: Oktober 2022

Generelle Mitwirkungspflicht und Anzeige von Gepäckverlust und Gepäckverspätung

(a) Als Reisender sind Sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

(b) Hinsichtlich der notwendigen Reiseunterlagen sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, falls diese Sie nicht oder nicht vollständig bis zum vorgesehenen Termin – in der Regel bis spätestens 10 Tage vor Abreise – erreichen.

(c) Bei Gruppenreisen sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern möglich.

(d) Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verfällt Ihr Anspruch auf Minderung.

(e) Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung bzw. Oliva Reisen GmbH gegenüber anzuzeigen.

Insolvenz

Die von Oliva Reisen veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz mittels Bankgarantie der Raiffeisenbank Graz Thalerhof gemäß RSV abgesichert. Dies gilt für

a) bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und
b) notwendige Aufwendungen für die Rückreise

Die Haftung des Versicherers beschränkt sich gegenüber dem Reiseteilnehmer auf den von ihm bezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme beschränkt. Sollte die Versicherungssumme zu Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Reiseteilnehmer mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, bei der TVA Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9/8, 1030 Wien, Telefonnummer +43 (0) 1 361 9077 0, anzumelden.

Sicherungsschein/Urlaubs-Garantie

Oliva Reisen trägt das Gütesiegel der Wirtschaftskammer Österreich und ist entsprechend der RSV im Veranstalterverzeichnis unter der Nummer 2012/0047 eingetragen. Unser Garant ist die Raiffeisenbank Region Graz Thalerhof. Dies entspricht dem Reisesicherungsschein in Deutschland.

Veranstalter und Gerichtsstand

Oliva Reisen GmbH, Warnhauserstraße 10, 8073 Feldkirchen bei Graz, Telefonnummer +43 (0) 316/29 10 952, Fax +43 316/29 10 954, E-Mail mail@olivareisen.at ist mit der Eintragungsnummer 2012/0047/GISA Zahl: 19872694 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eingetragen.

Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz und dieses gilt als Gerichtsstand für die allfällige Geltendmachung von Ansprüchen von Reiseteilnehmern aus einer von Oliva Reisen veranstalteten Reise. Das Reisevertragsrecht unterliegt österreichischem Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausdrücklich abbedungen ist.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

(a) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Oliva Reisen GmbH unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, sofern Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

(b) Reisevertragliche Ansprüche gemäß dem Pauschalreiserecht verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Verhandlungen zwischen Ihnen und Oliva Reisen GmbH über eventuelle Ansprüche bzw. deren begründende Umstände können die Verjährung hemmen. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und des gesamten Reisevertrages hiervon unberührt.

Förderung des nachhaltigen Tourismus

OLIVA Reisen ist Mitglied im forumandersreisen e.V., ansässig in Freiburg/Breisgau/Deutschland. Wir erkennen den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus gerne an und handeln überzeugt nach dessen Grundsätzen.

Standardinformation für Pauschalreiseverträge

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